Das Kantonsgericht hat die Berufung von Sr. Scholastika im zivilrechtlichen Streit gegen den Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein vollumfänglich abgewiesen.
Das Kantonsgericht Appenzell I.Rh. hat am 19. August 2025 entschieden:
1. Die Berufung wird abgewiesen, und der Entscheid B 1-2023 des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. vom 22. Oktober 2024 wird bestätigt.
2. Die Gerichtskosten von CHF 6’000.00 bei begründetem Entscheid bzw. bei unbegründetem Entscheid CHF 4’000.00 gehen unter Anrechnung des geleisteten Kostenvorschusses von CHF 4’000.00 zu Lasten der Berufungsklägerin (Sr. Scholastika).
3. Die Berufungsklägerin wird verpflichtet, dem Berufungsbeklagten (Verein) eine Parteientschädigung von CHF 4’963.60 (zuzüglich MWST) zu bezahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein begrüsst dieses Urteil. Er ist überzeugt, dass die Probleme von Sr. Scholastika nicht auf dem Gerichtsweg gelöst werden können. Er bietet daher Sr. Scholastika weiterhin das direkte Gespräch an.