Fragen & Antworten

1. Warum hat der Verein Kloster Wonnenstein das Kapuzinerinnenkloster 2014 übernommen?

  • In den 2010er Jahren wurde deutlich, dass mit schwindender Anzahl die Schwestern das Kloster mit seinen Unterhaltsarbeiten nicht mehr lange bewältigen können.
  • 2014 gründeten die letzten Schwestern den Verein Kloster Rosengarten, der künftig die weltlichen Aufgaben erledigen und die Finanzierung derselben tragen soll. 150 Bodaner sind dem Verein beigetreten.
  • Ziel des Vereins ist der Erhalt des Klosters und der Klosterkirche und die Bereithaltung für einen neue Klostergemeinschaft.
  • Der Verein verfügt im Moment über genügend finanzielle Mittel für den Erhalt der klösterlichen Infrastruktur, den Unterhalt des Klosters und die Altersvorsorge der letzten Schwester.
  • Für die Restaurierung der Klosterkirche läuft eine separate Spendenaktion. Diese läuft über vier Jahre, bis spätestens 2024. Das Spendenziel wurde auf CHF  5,5 Mio festgelegt.

2. Warum änderte 2014 das Kloster sein Rechtskleid von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in einen zivilrechtlichen Verein?

  • Dank dieser Änderung kann das gesamte Institut mit allen Aktiven und Passiven als «Verein» fortbestehen. Dank der umfassenden und klar geregelten Rechtsform nach heutigem Recht konnte die Rechtssicherheit erhöht werden.
  • Das Kirchenrecht ist das selbst gesetzte Recht der kath. Kirche, die ihre Organisation, die Tätigkeit und die Rechtsstellung ihrer Mitglieder regelt. Die Ordenskongregation in Rom, die stellvertretend für den Papst als oberste Verantwortliche für die Klöster die Oberaufsicht führt, hat die Umwandlung als korrekt und im Einklang mit dem Kirchenrecht beurteilt.

3. Sr. Scholastika hat Beschwerde gegen den Besitzerwechsel von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft «Kloster Wonnenstein» zu einem Verein eingegeben.

  • Es hat kein Besitzerwechsel stattgefunden, sondern lediglich ein Wechsel der Rechtsform.
  • Dieser Rechtskleidwechsel geschah in mehreren Schritten, jeder einzelne wurde vorgängig durch einen unabhängigen Kapitel-Beschluss aller Schwestern in Auftrag gegeben. Alle 2014 noch lebenden Ordensfrauen hatten damals dieser Änderung einstimmig zugestimmt. Auch Sr. Scholastika.
  • Das gesamte Verfahren wurde durch unzählige staatliche Behörden bis auf die Ebene Bund geprüft und bewilligt.
  • Die Ordenskongregation in Rom hat 2022 erklärt, dass dieser Rechtskleidwechsel nach Schweizer Recht erfolgt sei und das Kirchenrecht dabei nicht tangiert worden sei.

4. In einem Brief an den Papst kritisiert Sr. Scolastica im April 2022, dass mit der Umwandlung in einen privaten Verein das Kloster säkularisiert worden sei. Damit sei Stammvermögen einer öffentlich kirchlichen juristischen Person veräussert worden. Dafür sei die Zustimmung der zuständigen Autorität erforderlich (Diözesanbischof).

  • Das ist falsch: Das Kloster wurde weder säkularisiert noch hat eine Veräusserung von Vermögenswerten stattgefunden.
  • Das Kloster ist weiterhin eine juristische Person mit kirchenrechtlichen und zivilrechtlichen Eigenschaften.
  • Es gehört zu den erklärten Prioritäten des Vereins, eine neue religiöse Gemeinschaft in Wonnenstein anzusiedeln.

5. Stimmt es, dass die Frau Mutter ohne Wissen der noch lebenden Schwestern und ohne dass darüber je im Konvent ein Beschluss gefasst worden wäre, das ganze Kloster grundbuchlich auf den Verein überschreiben liess? Davon habe Sr. Scholastica erst 2021 erfahren. Damit sei das Stammvermögen des Klosters mitsamt den Kunstschätzen, Altar-Reliquien und den finanziellen Mitteln der verstorbenen Schwester sowie Barmitteln in Millionenhöhe an den Verein übergegangen.

  • Das ist falsch.
  • Die damalige Oberin, aber auch alle übrigen Schwestern wurden vorgängig über jeden Schritt und über alle Folgen ihrer Entscheide aufgeklärt. Sie alle haben in mehreren, einstimmigen Kapitel-Beschlüssen diese Änderung beschlossen. Es ist fragwürdig, 8 Jahre später und posthum zu behaupten, dass die damalige Frau Mutter und die Schwestern diese Entscheide nicht verstanden hätten.

6. Was passierte mit dem Klostervermögen und mit dem Privatvermögen der Schwestern?

  • Das Klostervermögen verblieb ungeschmälert auch unter neuer Rechtsform in demselben Institut wie vorher, um den Unterhalt und die Renovationen zu finanzieren und die Altersvorsorge der Schwestern zu sichern.
  • Das Privatvermögen von Sr. Scholastika wurde an die Kapuzinerinnen-Föderation St. Klara übertragen, die nun ihr Vermögen verwaltet. Die Aussage, dass der Schwesternfonds aufgelöst und ins Klostervermögen umgebucht worden sei, ist falsch.

7. Sr. Scholastika wirft dem Verein vor, dass er sich auf Kosten des Klosters bereichern will.

  • Das ist falsch.
  • Da jeder persönliche Anspruch der Vereinsmitglieder auf das Vereinsvermögen statutarisch ausgeschlossen ist, gibt es auch keinerlei Interessenvermischung im Sinne finanzieller Interessen des Vereinsvorstandes oder seiner Mitglieder betreffend Klostervermögen und Klosterliegenschaften.
  • Die Vereinsmitglieder sorgen vielmehr mit jährlichen Beiträgen dafür, dass die Infrastruktur erhalten bleibt, die Rechnungen bezahlt werden und nötige Unterhaltsarbeiten getätigt werden können. Die Vereinsmitglieder finanzieren einen guten Teil des täglichen Lebens von Sr. Scholastika. Die Vereinsmitglieder unterstützen auch die Spendensammlung für die grosse Kirchenrenovation. Dazu wäre die Gemeinschaft nicht in der Lage gewesen.

8. Sr. Scholastika ist überzeugt, dass der Schwesternfonds mit ihrem Privatvermögen aufgelöst und ins freie Klostervermögen umgebucht worden sei.

  • Diese Behauptung ist falsch. Sr. Scholastika als Vorstandsmitglied macht die Aussage wider besseres Wissen.
  • 2021 bestätigte eine durch eine unabhängige Revisionsgesellschaft durchgeführte Prüfung die korrekte Behandlung der privaten Vermögenswerte der Schwestern seit 2014.
  • 2022 wurde das Privatvermögen von Sr. Scholastika an die Kapuzinerinnen-Föderation St. Klara übertragen, die nun ihr Vermögen verwaltet.

9. Sr. Scholastika wirft dem Verein vor, dass der Zweckartikel mehrmals verändert worden sei, sodass die Bodaner mehr Mitspracherecht hätten. Man habe sie nicht ausreichende informiert.

  • Das ist falsch.
  • Der statutarische Zweckartikel des Vereins gilt seit dem Rechtskleidwechsel und bis heute unverändert. Er ist sogar im Handelsregister eingetragen und publiziert.

10. «Gott will, dass ich das Kloster verteidige» sagt die Sr. Scholastika. Das ist doch ihr Recht. – 600 jahrelang lebten die Kapuzinerinnen hier autonom und sie waren nur Gott und sich selbst verantwortlich. «Professionelle Lösungen sind nicht immer auch menschlich», Ihr Gelübde umfasst auch ein Versprechen, bis zum Tode im Kloster zu bleiben. «Mit den 490 Schwestern, die hier heimisch sind, bilde ich im Geiste eine starke Gemeinschaft.» Was setzen Sie dem entgegen?

  • Klösterliches Leben ist auf Gemeinschaft angelegt, was auch Teil des Gelübdes einer Schwester darstellt. Aus diesem Grund fordert die Ordenskongregation in Rom Sr. Scholastika auf, in ein anderes Kloster resp. eine andere Gemeinschaft umzuziehen.
  • Grundsätzlich hat Rom schon vor Jahren eine Weisung erlassen, dass bei 5 und weniger Schwestern in einem Kloster diese aufzeigen müssen, wie sie die Gemeinschaft vergrössern oder aber das Kloster aufheben wollen.
  • Sr. Scholastika kann damit gemäss Kirchenrecht nicht alleine im Kloster leben. Rom hat entschieden, dass Sr. Scholastika die aktuelle Präsidentin der Kapuzinerinnen-Föderation St. Klara als höhere Oberin anzusehen hat.
  • Sr. Scholastika ist überdies nicht in der Lage, ihr tägliches Leben alleine zu bewältigen. Es erfordert dazu zwei durch den Verein bezahlte Mitarbeitende sowie mehrere freiwillige Hilfen, die täglich im Kloster arbeiten.

11. Welche Rolle spielt die Studentenverbindung Bodania für das Kloster Wonnenstein? Stimmt es, dass sich die Studentenvereinigung für das Kloster engagierte?

  • Der Verein Kloster Wonnenstein und die Studentenverbindung AV Bodania sind rechtlich voneinander unabhängig. Eine Mitgliedschaft im Klosterverein ist eine persönliche Entscheidung jedes einzelnen Bodaners.
  • Rund 150 Mitglieder der Bodania haben sich seit 2014 für das Kloster Wonnenstein engagiert; sei es finanziell oder mit unbezahlter Freiwilligenarbeit. Es sind damit grosse sechsstellige Beträge von den Bodanern ins Kloster geflossen.

12. In kirchlichen Kreisen wird kolportiert, dass das Kloster Wonnenstein als HSG- Wirtschaftsethik-Institut umgenutzt werden soll. Stimmt das?

  • Angesichts der Nähe zur Universität St. Gallen HSG wurden vor längerer Zeit auch Nutzungen im Themenkreis ETHIK, ARBEITWELT, MANAGEMENT studiert. In direktem Kontakt mit dem Ethik-Lehrstuhl der HSG liess sich aber erkennen, dass sich die Strategie der HSG und die Zielsetzungen des Vereins Kloster Wonnenstein nicht in Übereinstimmung bringen lassen. Diese Option wurde daher verworfen.

13. Was passiert, wenn sich der Verein auflöst? Haben die Vereinsmitglieder Zugriff auf die Vermögenswerte?

  • Die Mitglieder haben bei einer Auflösung des Vereins keine Ansprüche an das Vereinsvermögen.

14. Rückblickend gesehen: Welche Fehler hat der Verein gemacht im Umgang mit Sr. Scholastika?

  • Der Verein hat möglicherweise einige Erwartung von Sr. Scholastika nicht erfüllt.
  • Der Verein hat sich in seinen Handlungen stets auf die Interessen der ganzen Klostergemeinschaft abgestützt und nicht auf die einer einzelnen Schwester.
  • Der Verein hat sich immer auf die weltlichen Aufgaben konzentriert und sich aus internen Fragen der Schwesterngemeinschaft herausgehalten.

15. Bei der Umwandlung wurde das Kloster und das Land von insgesamt 289928 Quadratmeter Land von PWC auf 4,842 Mio Franken geschätzt. Stimmt das?

  • Die kolportierte Fläche ist falsch.
  • Die Grundstücke, welche dem Kloster gehören, umfassen insgesamt 140’800 m2. Davon sind 8’000 m2 Gewerbezone, der Rest landwirtschaftliche Nutzung und Wälder. Der Wert des Landwirtschaftslandes wird im Übrigen durch den Kanton Appenzell Ausserrhoden bestimmt.

16. Seltsam mutet an, dass ab einem Wert von 5 Mio das Einverständnis von Rom erforderlich gewesen wäre. Stimmt das?

  • Das ist korrekt und Teil des Kirchenrechts. Unter einem Bilanzwert von 5 Mio CHF sind die Klostergemeinschaften in ihren Dispositionen autonom.
  • Die Ordenskongregation ist nach eingehender Prüfung eindeutig zum Schluss gekommen, dass auch dieser Vorgang rechtmässig abgelaufen ist.

17. Eine Umzonung der umgebenden Ländereien in Bauland soll 2019 laut Schätzungen der Wert des Klosters, der Reliquien, die zugehörigen Liegenschaften und das Bauland 47 Mio betragen. Das ist eine bemerkenswerte Wertvermehrung.

  • Der Verein hat nie eine Umzonung in Bauland beantragt und auch keine solche erhalten.
  • Das Kloster befindet sich mit Ausnahme von zwei kleineren Gewerbeparzellen in der Landwirtschaftszone.
  • Die uns nicht bekannte Bewertung von 47 Mio entbehrt jeglicher Grundlage. Beim unbebauten Land handelt es sich grossmehrheitlich um Landwirtschaftszone. Eine Bebauung von Landwirtschaftszone ist auf der Basis des aktuellen Eidg. Raumplanungsgesetz auf lange Frist ausgeschlossen. Es gibt kein Bauerwartungsland auf dem Perimeter des Klosters.
  • Darüber hinaus steht das ganze Kloster unter Denkmalschutz, was eine Veräusserung, aber auch schon eine Bewertung sehr schwierig macht.
  • Die Kulturgüter des Klosters Wonnenstein wurden in einem speziellen Inventar erfasst und stehen unter besonderem Schutz. Eine Veräusserung ist ausgeschlossen.
  • Die Bemühungen des Vereins konzentrieren sich allein auf die Tragbarkeit der Erhaltungskosten und nicht auf Wertvermehrung oder Rendite.

18. In allen Klöstern gib es Nachwuchsprobleme. Das bisherige Modell scheint nicht mehr zu funktionieren. Und trotzdem spricht der Verein in seinem Zukunftsmodell davon, später prioritär wieder eine religiöse Gemeinschaft ansiedeln zu wollen. Glauben Sie wirklich daran oder dient diese Aussage der Besänftigung? Oder wollen Sie gar eine esoterische Gemeinschaft beherbergen?

  • Viele Klöster haben mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Es gibt aber auch immer wieder Neugründungen von Glaubensgemeinschaften von jungen Menschen, die stark im Wachsen sind.
  • Für die künftige Positionierung des Klosters sind für uns die ethisch-religiösen Werte eines Klosters wichtig. Die Wiederansiedlung einer neuen Glaubensgemeinschaft ist eines der Ziele des Vereins.
  • Auch Sr. Scholastika spricht davon, wieder eine neue religiöse Gemeinschaft ansiedeln zu wollen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Zukunftsmodell von Sr. Scholastika nicht von der des Vereins.