Kirchenbenützung
Die neu renovierte Klosterkirche Wonnenstein ist eine katholische Kirche und steht wie bisher offen für Gottesdienste und Andachten. Ab Juli 2024 können auch kirchliche Hochzeiten und Taufen sowie Abdankungen an diesem besonderen Ort gefeiert werden. Die Klosterkirche kann darüber hinaus auch für kulturelle Anlässe wie z.B. Konzerte genutzt werden.
Die Erlaubnis zur Benützung des Kirchenraums erteilt der Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein auf schriftliches Gesuch hin. Sämtliche Anfragen und Gesuche sind schriftlich und frühzeitig (1-2 Mt. im Voraus) bei der Klosterverwaltung einzureichen: verwaltung@wonnenstein.ch.
Nutzungsregeln
Die Klosterkirche Wonnenstein ist ein geweihter Ort. In ihr versammeln sich die Gläubigen zum Beten und Feiern. Für die Nutzung der Klosterkirche gilt die Voraussetzung, dass das christliche Gedankengut respektiert wird. Das umfassende Nutzungs-Reglement für die Klosterkirche Wonnenstein und das Antrags-Formular für Anlässe können Sie hier herunterladen.
Gebühren
Die Klosterkirche Wonnenstein steht im Privateigentum. Pflege und Unterhalt der historischen Klosterkirche werden aus den Mitteln des Vereins sowie aus Nutzungsgebühren bestritten. Die Nutzung der Klosterkirche ist daher mit einer Gebühr verbunden. Es gilt das jeweils gültige Gebühren-Reglement.